Fehlender ICD-10-Code keine Begründung für Rechnungskürzung
Keine erweiterte Prüfpflicht für Heilmittelerbringer
Fehlender ICD-10-Code keine Begründung für Rechnungskürzung
Das eingeführte Feld für den ICD-10 Code auf den neuen Heilmittelverordnungen wirft die Frage auf, ob Krankenkassen Rechnung wegen fehlendem ICD-10 Code kürzen dürfen. Die Antwort: NEIN! Sowohl formal als auch inhaltlich gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Rechnungskürzung. Therapeuten sollten zukünftigen Absetzungsbescheiden widersprechen.
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