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Fehlender ICD-10-Code keine Begründung für Rechnungskürzung

Keine erweiterte Prüfpflicht für Heilmittelerbringer

Fehlender ICD-10-Code keine Begründung für Rechnungskürzung

Das eingeführte Feld für den ICD-10 Code auf den neuen Heilmittelverordnungen wirft die Frage auf, ob Krankenkassen Rechnung wegen fehlendem ICD-10 Code kürzen dürfen. Die Antwort: NEIN! Sowohl formal als auch inhaltlich gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Rechnungskürzung. Therapeuten sollten zukünftigen Absetzungsbescheiden widersprechen.

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Alberto Kästner Seifert
18.06.2013 14:11

…danke für den Beitrag Icd, es schafft Klarheit, weil es… Weiterlesen »

Nina Maly
22.03.2013 11:36

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe zur Zeit den… Weiterlesen »

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