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Steuerfreie Leistungen von Heilpraktikern

Steuerfreie Leistungen von Heilpraktikern

Nach dem Umsatzsteuergesetz sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14a UStG). Nachdem die Finanzbehörden nur bei Physiotherapeuten und Masseuren die Steuerbefreiung bei Leistungen ohne ärztliche Verordnung verneint haben, stellt sich die Frage, wie sich die Situation bei (auch sektoralen) Heilpraktikern darstellt.

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