Steuerfreie Leistungen von Heilpraktikern
Steuerfreie Leistungen von Heilpraktikern
Nach dem Umsatzsteuergesetz sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14a UStG). Nachdem die Finanzbehörden nur bei Physiotherapeuten und Masseuren die Steuerbefreiung bei Leistungen ohne ärztliche Verordnung verneint haben, stellt sich die Frage, wie sich die Situation bei (auch sektoralen) Heilpraktikern darstellt.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.