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Schweigepflicht versus Auskunftspflicht

Schweigepflicht in der Praxis

Schweigepflicht versus Auskunftspflicht

Die Schweigepflicht für Ärzte hat schon Hippokrates im alten Griechenland gefordert – und sicherlich hatte er dabei auch die antiken Varianten der Heilmittel im Sinn. Heute gilt sie laut Gesetz auch für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Doch in manchen Fällen steht der Schweigepflicht die Auskunftspflicht gegenüber, etwa um richtig behandeln und abrechnen zu können oder geplante Straftaten zu vereiteln.
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