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Keine Umsatzsteuer für Ausfallgebühr

Patienten für verpasste Termine zur Rechnung bitten

Keine Umsatzsteuer für Ausfallgebühr

Heilmittel-Therapie ist eindeutig von der Umsatzsteuer befreit. Bei Selbstzahlerleistungen gibt es solche und solche Leistungen - die Finanzämter sind gerade dabei, dafür eine allgemeine Umsatzsteuerpflicht durchzusetzen. Kein Wunder, dass es jetzt Praxisinhaber gibt, die sich fragen, ob denn auch die Berechnung von Ausfallgebühren umsatzsteuerpflichtig ist.

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