Keine Umsatzsteuer für Ausfallgebühr
Patienten für verpasste Termine zur Rechnung bitten
Keine Umsatzsteuer für Ausfallgebühr
Heilmittel-Therapie ist eindeutig von der Umsatzsteuer befreit. Bei Selbstzahlerleistungen gibt es solche und solche Leistungen - die Finanzämter sind gerade dabei, dafür eine allgemeine Umsatzsteuerpflicht durchzusetzen. Kein Wunder, dass es jetzt Praxisinhaber gibt, die sich fragen, ob denn auch die Berechnung von Ausfallgebühren umsatzsteuerpflichtig ist.
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