Bundesfinanzministerium gibt noch Frist
Vereinssatzung
Bundesfinanzministerium gibt noch Frist
Ein gemeinnütziger (und damit steuerlich begünstigter) Verein darf keine Gelder an ehrenamtliche Vorstände zahlen (weder Aufwandsentschädigung noch Übungsleiter-Pauschalen), wenn es nicht in der Satzung verankert ist. Das ist bei vielen Reha-Sport Vereinen aber nicht der Fall. Deswegen wird es höchste Zeit die Satzung zu ändern, denn die letzte Möglichkeit dazu läuft Ende des Jahres aus.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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