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Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzbar

Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzbar

Das Arbeitszimmer im privaten Haushalt muss vom Finanzamt als steuermindernd anerkannt werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Praxisinhaber bzw. der Steuerpflichtige kein extra Arbeitszimmer (für Schreibtischarbeiten) in der Praxis hat. Ein entsprechendes Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt veröffentlicht.

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