Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzbar
Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzbar
Das Arbeitszimmer im privaten Haushalt muss vom Finanzamt als steuermindernd anerkannt werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Praxisinhaber bzw. der Steuerpflichtige kein extra Arbeitszimmer (für Schreibtischarbeiten) in der Praxis hat. Ein entsprechendes Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt veröffentlicht.
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