Verordnungshinweise der KV nicht bindend
Ärzte haben Therapieverantwortung
Verordnungshinweise der KV nicht bindend
Die Briefe der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) an die niedergelassenen Ärzte sind immer wieder Ursache für Verordnungsrückgänge bei Heilmitteln. Das Gebot der KV ist für manche Ärzte so entscheidend, dass sie sich selbst bei Vorliegen einer klaren medizinischen Therapie-Indikation nicht trauen, entsprechend zu verordnen. Zu Unrecht, wie jetzt in einem Rechtsgutachten festgestellt wurde. Denn die Schreiben der KVen sind rechtlich unverbindlich.
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