Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten teilweise verfassungswidrig
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL):
Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten teilweise verfassungswidrig
Krankheitskosten sollen vollständig als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung abgezogen werden können. Das hat der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) gefordert, der die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten teilweise für verfassungswidrig hält. Er empfiehlt, bei Ablehnung durch das Finanzamt Einspruch einzulegen.
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