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Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten teilweise verfassungswidrig

Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL):

Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten teilweise verfassungswidrig

Krankheitskosten sollen vollständig als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung abgezogen werden können. Das hat der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) gefordert, der die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten teilweise für verfassungswidrig hält. Er empfiehlt, bei Ablehnung durch das Finanzamt Einspruch einzulegen.

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Kölling
11.05.2012 13:48

Sehr geehrte Damen und Herren, wie ist der derzeitige Stand… Weiterlesen »

Ralf Buchner
18.05.2012 11:49
Antworten an  Kölling

Wir werden über den weiteren Verfahrensgang berichten.

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