Umsatzsteuerpflicht bei Therapie ohne Verordnung
Finanzverwaltungen der Länder sind sich einig
Umsatzsteuerpflicht bei Therapie ohne Verordnung
Bereits drei Finanzbehörden (Hessen, Frankfurt, Bayern) haben die fast identische Anweisung an ihre Finanzämter herausgegeben, die Behandlungen durch Physiotherapeuten und Masseure ohne ärztliche Verordnung der Umsatzsteuerpflicht unterwerfen. In Kürze dürften auch die obersten Finanzbehörden der übrigen Bundesländer folgen, so dass das Thema Umsatzsteuerpflicht in ganz Deutschland und dann vermutlich auch bald für Ergotherapeuten und Logopäden wichtig wird.
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