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Umsatzsteuerpflicht bei Therapie ohne Verordnung

Finanzverwaltungen der Länder sind sich einig

Umsatzsteuerpflicht bei Therapie ohne Verordnung

Bereits drei Finanzbehörden (Hessen, Frankfurt, Bayern) haben die fast identische Anweisung an ihre Finanzämter herausgegeben, die Behandlungen durch Physiotherapeuten und Masseure ohne ärztliche Verordnung der Umsatzsteuerpflicht unterwerfen. In Kürze dürften auch die obersten Finanzbehörden der übrigen Bundesländer folgen, so dass das Thema Umsatzsteuerpflicht in ganz Deutschland und dann vermutlich auch bald für Ergotherapeuten und Logopäden wichtig wird.

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Neumayr Martina
01.01.2012 16:14

Ich habe den sektoralen HP für Physiotherapie und arbeite mit… Weiterlesen »

Tankink
29.12.2011 19:56

Ist es nicht Sozialversicherungstechnisch so, dass wir überhaupt keine Heilbehandlung… Weiterlesen »

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