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Der Abrechnungstipp: Behandlungs-Frequenz

Der Abrechnungstipp: Behandlungs-Frequenz

Die Behandlungsfrequenz, also die die Anzahl der Behandlung pro Woche, gehört zu den Standardangaben auf einer Verordnung. Die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) ist bei diesem Thema nicht ganz eindeutig: So wird die Frequenzangabe in einem Paragrafen als Pflichteintrag festgelegt und im übernächsten Paragrafen wird erklärt, wie man sich verhält, wenn der Arzt keine Angaben zur Frequenz gemacht hat. Wer die Regeln zum Thema Frequenz kennt, wird zumindest bei diesem Punkt keine Rechnungskürzungen befürchten müssen.

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Physio- und Ergotherapie B. Zeisler
16.03.2012 9:23

Vielen Dank für die wirklich sehr komprimierten aber aufschlussreichen Informationen.… Weiterlesen »

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