up|unternehmen praxis

Der Abrechnungstipp:Unterbrechungsfristen zwischen zwei Behandlungen

Der Abrechnungstipp

Unterbrechungsfristen zwischen zwei Behandlungen

Ist der Abstand zwischen zwei Behandlungen zu groß, verliert eine Verordnung für die weiteren Behandlungstermine ihre Gültigkeit. Die meisten Rahmenverträge geben sehr detailliert Auskunft darüber, wann der maximale Abstand zwischen zwei Behandlungen aus welchem Grund überschritten werden darf, und zwar wie oft und wie lange. Leider unterscheiden sich diese Verträge von Bundesland zu Bundesland, von Kassenart zu Kassenart und auch zwischen Logopädie, Ergo- und Physiotherapie sowie Podologie. Wer die für ihn zutreffenden Regeln kennt, wird genau wissen, wann eine Fristüberschreitung möglich ist und wie man dann die Verordnung regresssicher und erfolgreich abrechnet.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x