Heilkunde oder Verwaltungsentscheidung?
Krankenkassen mischen sich in Therapieentscheidung ein
Heilkunde oder Verwaltungsentscheidung?
Krankenkassenmitarbeiter korrigieren ärztliche Verordnungen außerhalb des Regelfalls im Genehmigungsverfahren und lehnen die Bezahlung bereits erbrachter Leistungen mit dem Hinweis auf eine „unzureichende“ Diagnose ab. Davon berichten zahlreiche Praxisinhaber in ganz Deutschland. Die Kassenärzte halten das Vorgehen für unzulässig – der Gemeinsame Bundesausschuss hält sich nicht für zuständig und Praxisinhaber müssen sich wehren – notfalls vor Gericht.
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