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Sind Unternehmensbeteiligungen von Ärzten an Physiotherapie-, Logopädie- oder Ergotherapiepraxen generell unzulässig?

Sind Unternehmensbeteiligungen von Ärzten an Physiotherapie-, Logopädie- oder Ergotherapiepraxen generell unzulässig?

Seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2013 stehen ärztliche Unternehmensbeteiligungen vermehrt im Fokus der öffentlichen Berichterstattung.

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