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Keine Kürzungen bei fehlenden ICD-10-Codes

Krankenkassen können keine Rechtsgrundlage für Prüfpflicht benennen

Keine Kürzungen bei fehlenden ICD-10-Code

Viele Krankenkassen in Deutschland sehen auch ab dem 1. Juli 2014 keine Rechtsgrundlage für Rechnungskürzungen bei fehlendem ICD-10-Code auf Heilmittelverordnung. Das haben auf Anfrage bereits viele Krankenkassen bestätigt. Allerdings erinnern die meisten Kassen daran, dass auf der Verordnung eingetragene Codes unbedingt bei der Abrechnung übermittelt werden müssen.
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