Keine Kürzungen bei fehlenden ICD-10-Codes
Krankenkassen können keine Rechtsgrundlage für Prüfpflicht benennen
Keine Kürzungen bei fehlenden ICD-10-Code
Viele Krankenkassen in Deutschland sehen auch ab dem 1. Juli 2014 keine Rechtsgrundlage für Rechnungskürzungen bei fehlendem ICD-10-Code auf Heilmittelverordnung. Das haben auf Anfrage bereits viele Krankenkassen bestätigt. Allerdings erinnern die meisten Kassen daran, dass auf der Verordnung eingetragene Codes unbedingt bei der Abrechnung übermittelt werden müssen.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: