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Aufräumen zum Jahresende

Am 6. Dezember kam im up-Webcast die Frage auf: Wann können Physiotherapeut:innen mit einer Vergütungserhöhung rechnen? Einen Tag später nun die Meldung: Die Vergütung in der Physiotherapie steigt ab dem 1. Januar 2024 um 6,44 Prozent. Die neuen Preise gelten bis zum 31. Dezember 2024. Bei der Preisgestaltung wurden unter anderem die von der Schiedsstelle festgelegten Parameter berücksichtigt, wie die Entwicklung der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 sowie die Prognose der Kostenentwicklung für 2024, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung vom GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Physiotherapie-Verbänden. Hier findet Ihr die neue Preisliste. Und auch bei den Berufsgenossenschaften steigen die Preise ab dem 1. Januar – um 4,9 Prozent. Zum Februar ist dann eine erneute Steigerung zu erwarten, da die Preise in der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel automatisch angepasst werden, wenn die GKV-Vergütungen steigen.
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© iStock: anyaberkut

GKV-Spitzenverband und Verbände waren also schon aktiv. Nun müsst Ihr zum Ende des Jahres noch ein wenig aufräumen. Wer nämlich noch nach verlorengegangenen Verordnungen sucht, muss sich beeilen. Denn Verordnungen können maximal neun Monate nach dem Monat, in dem die letzte Behandlung stattgefunden hat, abgerechnet werden. Danach verfällt die Verordnung – egal ob die Patient:innen behandelt worden sind oder nicht.

Ganz konkret bedeutet das, dass Ihr alle Verordnungen, deren letzte Behandlung im März 2023 stattgefunden hat, jetzt ganz schnell bis Ende des Jahres bei der jeweiligen Krankenkasse in Rechnung stellen müsst. Selbstabrechner:innen können das notfalls auch noch zwischen den Feiertagen erledigen, wenn die Papierbelege rechtzeitig in der Post sind. Praxen, die über ein Rechenzentrum abrechnen, dürften vermutlich jetzt schon zu spät dran sein, denn wir erinnern uns: Rechenzentren stellen manchmal Ihren Betrieb über die Feiertage komplett ein. Wer also noch rechtzeitig abrechnen will, sollte sich nach solchen Rahmenbedingungen erkundigen.

Und wo wir gerade beim Aufräumen sind: Die Barmer Ersatzkasse macht sich gerade unbeliebt, weil sie von einigen Praxen abgerechnete Elektrotherapieleistungen kürzt. Warum? Weil die Patient:innen nur das Kürzel ET (für Elektrotherapie) quittiert haben, laut Vertrag hätte das Kürzel ausgeschrieben werden müssen. Das ist ärgerlich für die behandelnde Praxis, aber dummerweise rechtlich in Ordnung. Es wird höchste Zeit, dass sich die GKV und die Heilmittelverbände endlich auf einheitliche Kürzel für die Rückseite der Verordnung einigen. Oder Ihr nutzt einfach das elektronische Leistungsbestätigungsverfahren (eLB) der Techniker Krankenkasse. Da bekommen die Patienten Klartext in ihrer App angezeigt und können per Knopfdruck quittieren. Das ist ein Beispiel, wie die Digitalisierung nicht nur Arbeit macht, sondern erheblichen Nutzen schafft, gerade auch dabei, Absetzungen in Zukunft zu vermeiden.

Wie die eLB genau funktioniert, erfahrt Ihr hier.

Es gibt noch etwas, was Ihr bis zum Ende des Jahres erledigen solltet: Überprüft einmal Eure Angaben im Zulassungsportal der ARGEN. Wir haben mit Sascha Ziegel gesprochen, der beim vdek für den Bereich ARGE Heilmittelzulassung zuständig ist. Fehlende oder falsche Angaben können zu Rechnungskürzungen seitens der Krankenkassen führen, sagt er. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr vergessen habt, die neue Mitarbeiterin einzutragen oder in der Physiotherapie die Berechtigungsangaben unvollständig sind. Unter www.zulassung-heilmittel.de/portal findet Ihr ein Erklärvideo, wie Ihr das Portal nutzen könnt.

Das Highlight der Woche ist für mich der offene Brief des Fachbereichstags Therapiewissenschaft an Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Die 30 Hochschulvertreter:innen fragen, ob es wirklich so ist, dass die Aufgaben des physiotherapeutischen Versorgungsprozesses teilbar seien. Anders als Pflegekräfte, so der offene Brief, würden „Physiotherapeut:innen ihre klinischen Entscheidungen in der Regel selbstständig und ohne Teamunterstützung fällen.“ Ergo, so die Wissenschaftler, müssten alle Therapeut:innen Wissenschaft und Forschung verstehen und eigenverantwortlich aktuelle Erkenntnisse berücksichtigen können. Deswegen müsse von vornherein klar sein, dass die geplante Teilakademisierung lediglich als kurzzeitige Übergangsregelung zur Vollakademisierung anzusehen sei.

Das Thema Akademisierung betrifft Euch nicht mehr, weil Ihr bald in Rente gehen oder Eure Praxis verkaufen möchtet? Dann kommt Ihr kaum darum herum, einmal den Wert Eurer Praxis bestimmen zu lassen. Ja, das bedeutet Arbeit und ganz allein ist dieser Prozess kaum zu bewerkstelligen. In unserem Themenschwerpunkt 12.2023 „Wie viel ist Deine Praxis wert?“ zeigen wir Euch, in welchen Fällen eine Praxiswertbestimmung sinnvoll ist und welche Methoden es gibt. Außerdem haben wir mit Praxisinhaber Ronny Gantze und Berater Daniel Stenschke gesprochen. Die beiden berichten von ihren Erfahrungen aus der Praxis. Wer selbst einen ersten Blick auf die Zahlen werfen möchte, findet als upplus-Mitglied hier Tabellen zum Download: www.up-aktuell.de/praxiswert

Ich wünsche euch schon einmal einen schönen 2. Advent, auch wenn der Schnee zumindest hier im Norden leider schon wieder wegschmilzt. Bis nächste Woche

Herzliche Grüße

Euer Ralf Buchner

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