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Krankenkassen sind keine Teppichhändler

Bundesversicherungsamt (BVA) kritisiert Ausgabenpraxis

Krankenkassen sind keine Teppichhändler

Nicht alles, was Krankenkassen machen, ist auch erlaubt. Das Bundesversicherungsamt hat seinen Tätigkeitsbericht 2009 vorgelegt und darin die Krankenkassen aufgefordert, sich besser an die vorgegebenen Richtlinien zu halten. Zu hohe Provisionszahlungen für Mitgliederwerbung, unzulässige Übernahme von Beiträgen für Fitnessstudios und unrechtmäßige Kostenerstattung für Therapie im Ausland gehören zu den beanstandeten „Werbemaßnahmen“ der Kassen.

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