Rehasport darf nicht zeitlich begrenzt werden
Bundessozialgericht folgt der eigenen Rechtssprechung:
Rehasport darf nicht zeitlich begrenzt werden
Rehasport dürfen Ärzte ohne zeitliche Einschränkung unbegrenzt verordnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich entschieden. Kassen und Leistungserbringer könnten GKV-Leistungen nicht zeitlich begrenzen, so das BSG. Damit knüpfen die Richter an ein ähnliches Urteil hinsichtlich der Leistungsdauer des Funktionstrainings an.
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