up|unternehmen praxis

Rehasport darf nicht zeitlich begrenzt werden

Bundessozialgericht folgt der eigenen Rechtssprechung:

Rehasport darf nicht zeitlich begrenzt werden

Rehasport dürfen Ärzte ohne zeitliche Einschränkung unbegrenzt verordnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich entschieden. Kassen und Leistungserbringer könnten GKV-Leistungen nicht zeitlich begrenzen, so das BSG. Damit knüpfen die Richter an ein ähnliches Urteil hinsichtlich der Leistungsdauer des Funktionstrainings an.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x