Teilerstattung von Osteopathie-Kosten
Techniker Krankenkasse ändert Satzung
Teilerstattung von Osteopathie-Kosten
Das Versorgungsstrukturgesetzt macht es möglich: Ab dem 1. Januar 2012 erstattet die Techniker Krankenkasse (TK) 80 Prozent der Kosten für maximal sechs osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten (nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung). Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung eines Arztes, der er die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung bestätigt.
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