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Teilerstattung von Osteopathie-Kosten

Techniker Krankenkasse ändert Satzung

Teilerstattung von Osteopathie-Kosten

Das Versorgungsstrukturgesetzt macht es möglich: Ab dem 1. Januar 2012 erstattet die Techniker Krankenkasse (TK) 80 Prozent der Kosten für maximal sechs osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten (nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung). Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung eines Arztes, der er die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung bestätigt.

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Karaschewski
23.10.2013 9:16

Mein langjähriger Hausarzt hat sich fürchterlich aufgeregt, als ich eine… Weiterlesen »

Kristen M.
20.08.2012 10:01

Was genau muß auf dem grünen Rezept vermerkt sein, für… Weiterlesen »

Astrid Kunkel
09.05.2012 9:13

Kann der formlos überweisende Arzt auch ein Zahnarzt sein –… Weiterlesen »

Harald Kettel
10.01.2012 11:51

Sehr geehrte Damen und Herren, welche Osteopathie-Verbände kommen in Frage?… Weiterlesen »

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