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Der Abrechnungstipp: Leitsymptomatik bei vdek-Verordnungen selbst ergänzen

Der Abrechnungstipp

Leitsymptomatik bei vdek-Verordnungen selbst ergänzen

Damit eine Heilmittel-Verordnung zu Lasten der GKV abgerechnet werden kann, muss zusätzlich zur Diagnose grundsätzlich auch die Leitsymptomatik auf der Verordnung benannt werden. Die Regeln dafür sind leider bei den verschiedenen Heilmittelarten sehr unterschiedlich und Ärzte sind häufig überfordert, die Verordnung „richtig“ auszustellen. Hier finden Sie alle Regeln zum Thema Leitsymptomatik, um überflüssige Korrekturen oder Rechnungsabsetzungen zukünftig zu vermeiden.

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