1.250 Euro für Arbeitszimmer absetzbar
Bundesfinanzministerium setzt aktuelle Rechtsprechung um
1.250 Euro für Arbeitszimmer absetzbar
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Finanzverwaltung (Steuerbehörden) mit einem Schreiben vom 12.8.2010 angewiesen, bei Steuerklärungen bis auf Weiteres einen Betrag in Höhe von 1.250 Euro als Betriebsausgaben bzw. Werbekosten zu berücksichtigen.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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