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1.250 Euro für Arbeitszimmer absetzbar

Bundesfinanzministerium setzt aktuelle Rechtsprechung um

1.250 Euro für Arbeitszimmer absetzbar

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Finanzverwaltung (Steuerbehörden) mit einem Schreiben vom 12.8.2010 angewiesen, bei Steuerklärungen bis auf Weiteres einen Betrag in Höhe von 1.250 Euro als Betriebsausgaben bzw. Werbekosten zu berücksichtigen.
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