Fuchs, du hast die Gans gestohlen – gib sie wieder her!
Wenn die Kasse Rezepte einbehält
Fuchs, du hast die Gans gestohlen – gib sie wieder her!
Immer wieder behalten Krankenkassen Heilmittelverordnungen mit der Begründung ein: ungültig gemäß den Heilmittelrichtlinien! Für die abrechnende Praxis ist das eine finanzielle Katastrophe, denn die Leistung wurde vollständig erbracht, aber der einzige Beleg ist weg. Viele Praxisinhaber stellen sich die Frage: Ist das überhaupt rechtens? up fragte Rechtsanwalt Dr. Lars Heinemann nach den gesetzlichen Hintergründen.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: