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Fuchs, du hast die Gans gestohlen – gib sie wieder her!

Wenn die Kasse Rezepte einbehält

Fuchs, du hast die Gans gestohlen – gib sie wieder her!

Immer wieder behalten Krankenkassen Heilmittelverordnungen mit der Begrün­dung ein: ungültig gemäß den Heilmittel­richtlinien! Für die abrechnende Praxis ist das eine finanzielle Katastrophe, denn die Leistung wurde vollständig erbracht, aber der einzige Beleg ist weg. Viele Praxisin­haber stellen sich die Frage: Ist das über­haupt rechtens? up fragte Rechtsanwalt Dr. Lars Heinemann nach den gesetzlichen Hintergründen.

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