Köpfchen statt Wut im Bauch
Köpfchen statt Wut im Bauch
Welcher Unternehmer arbeitet gerne für lau? Keiner. Auch kein Therapeut. Deswegen ist das Thema Prüfpflicht nach wie vor ein Reizthema für alle Therapeuten. Das ist verständlich. Wenn eine Krankenkasse schulterzuckend die Verordnung wegen unkorrekten Ausfüllens einbehält, hat der Therapeut bereits seine Leistung erbracht. Er hat den Patienten nach bestem Wissen behandelt und möchte verständlicherweise dafür auch bezahlt werden.
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