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Sozialausschuss begrüßt Erleichterungen in der Abrechnungspraxis von Heilmittelverordnungen

Abrechnungsstress in BaWü wird unterschiedlich wahrgenommen

Sozialausschuss begrüßt Erleichterungen in der Abrechnungspraxis von Heilmittelverordnungen

Der Rahmenvertrag zwischen den physiotherapeutischen Berufsverbänden und der AOK Baden-Württemberg eröffnet Heilmittelerbringern die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Grenzen selbstständig ungültige Verordnungen zu korrigieren (wir berichteten). In der täglichen Arbeit merken viele Heilmittelerbringer allerdings noch keine Verbesserung. Der Sozialausschuss des Landtages in Baden-Württemberg hat sich nun in einem entsprechenden interfraktionellen Antrag von CDU, Grünen, SPD und FDP/DVP auf seiner Sitzung am Donnerstag, 22. März 2012, der Problematik angenommen.

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