Daumen drücken für das Versorgungsgesetz
Kommentar
Daumen drücken für das Versorgungsgesetz
Haben Sie schon mal überlegt, warum Sie von bestimmten Ärzten keine Heilmittelverordnung bekommen? Es könnte zum Beispiel sein, dass der Arzt finanziell mit einem anderen Heilmittelerbringer verbunden ist und sich für seine Verordnungen bezahlen lässt. Damit soll jetzt nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums Schluss sein. Mit dem Entwurf zum neuen Versorgungsgesetz sollen solche ohnehin schon rechtlich fragwürdigen Kooperationsmodelle ausdrücklich verboten. Wer sich trotzdem erwischen lässt, riskiert, seine Zulassung für zwei Jahre zu verlieren.
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