Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassene Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP). Weitere Informationen gibt es auf der Website des BAFA.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. In drei Stufen werden für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 Zuschüsse zu den gestiegenen Strom- und Gaspreisen gezahlt. Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen online über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden.
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