Freiräume bei Privat-Preisen nutzen
Wenn man etwas von den GKV-Vertragsverhandlungen lernen kann, dann die Erkenntni…
„Guten Morgen, was kostet denn bei Ihnen ein Frühstück?“ – „Fürs Frühstück nehmen wir 8,95 Euro.“ – „Oh prima, das nehme ich. Ich hätte dann gerne eine Kanne Kaffee, ein Glas Orangensaft, Cornflakes, Müsli, Milch, zwei Weizenbrötchen, ein Vollkornbrötchen, ein Croissant, ein Franzbrötchen, zwei Sorten Käse, Butter, ein paar Trauben, eine Banane, ein wenig Ananas, ein Stück Melone und eine Flasche Sekt – zum Mitnehmen.“ Oder: „Guten Tag, mein Auto macht ein seltsames Geräusch. Was kostet die Reparatur?“ – „Guten Tag, für 450 Euro beheben wir das.“
Völlig alltägliche Gespräche – oder? Eher nicht, denn bevor über den Preis verhandelt wird, einigt man sich gewöhnlich zunächst darüber, welche Leistung denn dafür erbracht werden soll. Das ist doch normal?! Scheinbar nicht, denn wenn man die sich die Verhandlungen zwischen der GKV und den Heilmittelverbänden anschaut, muss man zu dem Schluss kommen, dass das zumindest in der Heilmittelbranche wohl doch nicht normal ist. Dort stehen die Honorare im Fokus und nicht, welche Leistungen eigentlich bedarfsgerecht sind und was die Therapie bei den Patienten bewirken soll. Im Schwerpunkt dieser Ausgabe beschäftigen wir uns darum mit der Frage, wie sich die Preise auf die Therapiequalität auswirken und worüber man in der Branche endlich wirklich sprechen sollte.
Außerdem gibt es Neuigkeiten in eigener Sache: Wir freuen uns, den Physiotherapeuten Olav Gerlach als neues Mitglied der up-Familie begrüßen zu dürfen. Er ist eines von derzeit drei Mitgliedern des neuen up-Herausgeberboards. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie natürlich im Heft.
Genießen Sie die Frühlingssonne und haben Sie einen erfolgreichen Monat.
Wenn man etwas von den GKV-Vertragsverhandlungen lernen kann, dann die Erkenntni…
Welche Auswirkungen haben Preisverhandlungen auf die Therapiequalität? Und wer …
Die Kosten für ein Hausnotrufsystem sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Das hat das Sächsische Finanzgericht kürzlich entschieden. Dies gelte nicht nur für Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben (wie es der Bundesfinanzhof schon 2015 entschied), sondern auch für Alleinlebende (Az. 2 K 323/20).
Das Restless Legs Syndrom (RLS), auch als Syndrom der unruhigen Beine oder Willis-Ekbom-Krankheit bezeichnet, ist eine Erkrankung des Nervensystems. Dabei kommt es zu Bewegungsunruhe und -drang, Missempfindungen wie Brennen, Kribbeln und Zuckungen bis hin zu Schmerzen und Krämpfen vor allem in den Beinen, aber auch in anderen Körperregionen. Diese Symptome treten überwiegend in Ruhesituationen auf, beim Sitzen und Liegen, insbesondere am Abend und in der Nacht. Sie lassen sich durch Bewegung lindern, stören jedoch oft den Schlaf.
Legasthenie ist ein anderer Begriff für eine Lese-Rechtschreibstörung, mit der gravierende Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Schreibens bezeichnet werden. Beim Lesen zeigt sich das beispielsweise als häufiges Stocken oder Verlieren der Zeile im Text, beim Schreiben in einer hohen Fehlerzahl. Gemäß Weltgesundheitsorganisation liegt Legasthenie vor, wenn Kriterien wie Entwicklungsalter, Intelligenzminderung, fehlende Beschulung, psychische Erkrankung oder Hirnschädigung nicht greifen.
Die menschliche Angst ist eine natürliche Anpassungsleistung und für das Überleben im Sinne der Vermeidung von Gefahren sinnvoll. Bei Angststörungen sind die Angstreaktionen nicht mehr angemessen und führen zu erheblichen Beeinträchtigungen und Belastungen der Betroffenen. Die Angst zeigt sich zum Beispiel als Atemnot, Zittern oder Schwindel. Sie entwickelt eine Eigendynamik, die die Störung permanent aufrechterhält und letztendlich nichts mehr mit „Realängsten“ zu tun hat.
Patienten stehen im Zentrum der Heilmitteltherapie. Die Kluft zwischen wissenschaftlichen Empfehlungen und der Verordnungsrealität in der ambulanten Heilmittelversorgung wirkt unüberwindbar. Ärztlicherseits bestehen Unsicherheit und Fehlinformation. Darunter leiden in erster Linie die Patienten. Unterstütze Deine Ärzte dabei, regresssicher zu verordnen. Lege die nachfolgende Information dem Therapiebericht bei oder suche das Gespräch.
Patienten stehen im Zentrum der Heilmitteltherapie. Die Kluft zwischen wissenschaftlichen Empfehlungen und der Verordnungsrealität in der ambulanten Heilmittelversorgung wirkt unüberwindbar. Ärztlicherseits bestehen Unsicherheit und Fehlinformation. Darunter leiden in erster Linie die Patienten. Unterstütze Deine Ärzte dabei, regresssicher zu verordnen. Lege die nachfolgende Information dem Therapiebericht bei oder suche das Gespräch.
Patienten stehen im Zentrum der Heilmitteltherapie. Die Kluft zwischen wissenschaftlichen Empfehlungen und der Verordnungsrealität in der ambulanten Heilmittelversorgung wirkt unüberwindbar. Ärztlicherseits bestehen Unsicherheit und Fehlinformation. Darunter leiden in erster Linie die Patienten. Unterstütze Deine Ärzte dabei, regresssicher zu verordnen. Lege die nachfolgende Information dem Therapiebericht bei oder suche das Gespräch.
Wenn morgen die Praxis in Flammen steht, welches Therapiematerial würdest Du Dir beim Hinauslaufen schnappen? Auf welches Hilfsmittel, welchen Alltagsgegenstand oder welches Spiel möchtest Du bei Deiner Arbeit auf keinen Fall mehr verzichten – und warum? Ist das Therapiemittel so vielseitig einsetzbar, sprechen die Patienten besonders gut darauf an oder entlastet es Dich körperlich? Stelle Deinen persönlichen Favoriten hier vor.
Mit Beginn der Corona-Pandemie rückte die Telemedizin und -rehabilitation in den Fokus vieler Ärzte und Therapeuten. Mittlerweile zeigen mehrere Untersuchungen, dass eine Telerehabilitation per Video wahrscheinlich genauso effektiv ist wie eine konventionelle Therapie. Das gilt für physiotherapeutische Behandlungen ebenso wie für sprach- und ergotherapeutische Maßnahmen.
Botulinumtoxin kann bei unterschiedlichen neurologischen Indikationen eingesetzt werden, um einzelne Beschwerden zu behandeln. So kann der Wirkstoff beispielsweise eine Spastik infolge eines Schlaganfalls lindern. Der therapeutische Erfolg hängt jedoch von der Zusammenarbeit eines multimodalen Teams ab: Neurologen, die mit Botulinumtoxin behandeln, sowie Physio- und Ergotherapeuten für die weitere Therapie.
Beim Turner-Syndrom handelt es sich um eine seltene genetische Erkrankung bei Mädchen und Frauen, bei der eines der beiden X-Chromosomen stark verändert ist oder fehlt. Zu den möglichen Folgen gehören zum Beispiel Schwerhörigkeit, eine verkrümmte Wirbelsäule, Osteoporose, Lernschwierigkeiten sowie Konzentrationsschwächen. Darum ist eine interdisziplinäre und dauerhafte Behandlung erforderlich.
Die Berufsverbände der Podologen haben mit dem GKV-Spitzenverband den ersten bundeseinheitlichen Rahmenvertrag nach § 125 SGB V geschlossen. Er gilt seit dem 1. Januar 2021.
Ein patientenspezifisches motorisches Training (PMT) kann bei Patienten mit Kreuzschmerzen die Alltagsfunktion stärker verbessern als Kraft- und Flexibilitätstraining (KFT). Das ist das Ergebnis einer Vergleichsstudie von Schmerzforschern und Physiotherapeuten um Dr. Linda van Dillen.
Bei Autismus handelt es sich um eine neurologische Entwicklungsstörung, die sich auf die soziale Interaktion, die Kommunikation und das Verhalten auswirkt. Genaue Zahlen zur Häufigkeit von Autismus in Deutschland gibt es laut Umweltbundesamt nicht. Es wird aber eine weltweite Prävalenz von 0,6 bis 1 Prozent angenommen, wobei Jungen vier Mal häufiger betroffen sind als Mädchen. Es ist also wahrscheinlich, dass auch Therapeuten bei ihrer Arbeit Menschen mit Autismus begegnen – aufgrund ihrer Entwicklungsstörung, aber auch wegen anderer Erkrankungen, die damit nicht oder nur indirekt in Verbindung stehen. Therapeuten, die die besonderen Bedürfnisse dieser Patienten kennen, können darauf eingehen und die Zusammenarbeit für beide Seiten so erleichtern.
Sie haben die ersten Posts veröffentlicht und Ihren Followern Einblicke in Ihren Praxisalltag gewährt. Nun müssen Sie geduldig sein, denn eine Fangemeinde baut sich nicht von heute auf morgen auf. Um Ihren Lesern und auch potenziellen Followern weiteren Mehrwert zu bieten, können Sie auch Videos veröffentlichen. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wir zeigen sie Ihnen.
Wenn E-Mails nicht an den Adressaten gesendet werden, sondern versehentlich bei einem Dritten landen, kann das teuer werden. Das Landgericht Darmstadt sprach kürzlich einem Betroffenen ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zu – nicht zuletzt, weil er über die fehlgeleitete Mail nicht informiert wurde (Az.: 13 O 244/19).
Das Corona-Sonderprogramm der KfW-Förderbank wird bis Ende 2021 verlängert. Das teilten die Bundesregierung und die KfW kürzlich mit. Außerdem sind die Kreditobergrenzen seit 1. April 2021 erhöht worden. Auch Therapiepraxen können davon profitieren.
Wenn man genau hinschaut, kann man von der Natur viel lernen: Wussten Sie zum Beispiel, dass Forscher der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) sich die Flügel einer Libelle als Vorbild für Gelenkschienen genommen haben? Das besondere an den Flügeln dieser Insekten ist, dass sie sowohl stabil als auch beweglich sein müssen. Erreicht wird das durch Stränge aus einem elastischen Protein. Sie erlauben Bewegungsfreiheit, doch wird ein bestimmter Streckungswinkel erreicht, blockieren kleine Stopper auf den Flügeln die Bewegung und verleihen zusätzlich Stabilität.
Ob für eine Weltreise, den Bau des Eigenheims oder einfach für einen Tapetenwechsel: Manchmal wünschen sich Mitarbeiter eine längere Pause vom Job, ein sogenanntes Sabbatical. Die Entscheidung, ob Sie Ihren Mitarbeitern diesen Wunsch erfüllen (können), liegt einzig und allein bei Ihnen. Unklug wäre es jedoch, direkt abzublocken. Besser: Zusammensetzen und versuchen, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten einverstanden sind. So bleiben Mitarbeiter der Praxis langfristig erhalten.
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) beantwortet Ärzten häufige Fragen zur neuen Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL). Ein dort geschildertes Problem betrifft die Praxissoftware, die keinen besonderen Verordnungsbedarf (BVB) bzw. langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) erkennt. Als denkbare Ursache für dieses Problem nennt die KVSA, dass möglicherweise statt einem, zwei ICD-10-Codes auf dem Verordnungsblatt eingetragen wurden. In den meisten Fällen ist aber nur ein ICD-10-Code erforderlich. Wird dann ein weiterer eingegeben, kann dies die Erkennung eines BVB oder LHB verhindern.
Wegen der Corona-Pandemie mussten und müssen viele Präsenzveranstaltungen wie Seminare, Kongresse und Workshops, die Ärzte und ihre Mitarbeiter zur Fortbildung nutzen können, ausfallen. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) bietet ihren Vertragsärzten und deren Mitarbeitern die Möglichkeit, sich über das Online-Fortbildungsportal „plexus“ fortzubilden. Aktuell gibt es dort auch ein Modul zur neuen Heilmittel-Richtlinie.
Zahlreiche Hinweise von Ärzten und Heilmittelerbringern haben gezeigt, dass noch nicht jede Software zur Heilmittelverordnung fehlerfrei arbeitet. Die Hersteller haben bereits in vielen, jedoch noch nicht in allen Fällen Softwareupdates veröffentlicht, um die Probleme zu beheben. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) empfiehlt den Ärzten, die Angaben auf der Heilmittelverordnung händisch einzutragen, wenn das Ausdrucken nicht möglich ist.
Die neue Heilmittel-Richtlinie vereinfacht seit dem 1. Januar 2021 bundesweit das Verordnen von Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. So wurden etwa die komplizierte Regelfallsystematik abgeschafft und der Heilmittelkatalog übersichtlicher gestaltet.
Der Heilmittelkatalog (HMK) ist nur für Ärzte gemacht? Auf keinen Fall, wenn überhaupt ist er für Ärzte UND Therapeuten da. Denn die Heilmittel-Richtlinie ist die Arbeitsgrundlage für jede Praxis, die gesetzlich versicherte Patienten behandelt. Und das macht immerhin 80 Prozent des Umsatzes in der Heilmittelbranche aus. Jenny Lazinka hat die App mitentwickelt und erklärt im Interview, wie sie Praxisinhabern und Therapeuten die Arbeit erleichtert.
Die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) hilft Therapeuten dabei, strukturiert und einheitlich die Einschränkungen in der Lebensqualität eines Menschen zu beschreiben. Sie kann in allen Punkten des Therapieprozesses von der Anamnese und Befundung über die Therapiezieldefinition, die Dokumentation bis zum Therapiebericht genutzt werden, um den Status Quo zu beschreiben und die erzielten Fortschritte aufzeigen. Sie hilft den Therapeuten dabei, immer in der Lebenswirklichkeit des Patienten zu bleiben, diesen abzuholen und zu motivieren.
Sie leeren Ihren Briefkasten, da fällt Ihnen ein Schreiben der Berufsgenossenschaft in die Hände: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben eine Betriebsbegehung gewonnen. Die Berufsgenossenschaften prüfen dabei, ob Sie alle Kriterien des Arbeitsschutzes sowie Schutzmaßnahmen für die Mitarbeitergesundheit erfüllen. Eine solche Begehung ist kein Grund zur Sorge. Doch müssen Sie die BGW überhaupt in Ihre Praxisräume lassen?
Die Zahlen des GKV-Heilmittel-Informationsportals für das erste Halbjahr 2020 sind im Januar 2021 nicht nur mit großer Verspätung, sondern auch noch falsch veröffentlicht worden. Inzwischen wurden die Angaben im März korrigiert und im April erneut veröffentlicht. Auch nach den Korrekturen sind die Daten erwartungsgemäß durch die Corona-Pandemie bestimmt, erfreulicherweise sind die Auswirkungen jedoch nicht ganz so stark wie ursprünglich berichtet.
Ein vereinendes Medium, das die Meinung aller Heilmittelberufe gleichberechtigt abbildet und den Austausch noch stärker fördert – genau das ist der Weg, den Ralf Buchner zukünftig mit up|unternehmen praxis gehen möchte. Realisiert werden soll diese strategische Neuausrichtung durch ein up-Herausgeberboard. Dr. Barbara Wellner, Logopädin, und Olav Gerlach, angestellter Physiotherapeut, bilden zusammen mit Ralf Buchner das neue Herausgeberteam der up. Die beiden, und zukünftig weitere Vertreter aller Heilmittelberufe, sollen für den nötigen Meinungspluralismus in der up sorgen. Wie das konkret aussehen wird, haben die drei in einem Interview verraten.
Zur Mitarbeiterführung gehört es, jeden im Team zu motivieren und zu Erfolgen zu leiten. Erfolg ist erkennbar und fühlbar, wenn Ziele erreicht werden. Der Rahmen eines Jahresgesprächs eignet sich, um konkrete individuelle Ziele und Erfolgsfaktoren idealerweise gemeinsam mit dem Mitarbeiter zu entwickeln und zu vereinbaren.
Am 12. April 2021 fand im Deutschen Bundestag die Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) statt. Da die geplante Verlängerung der Modellklausel bis 2026 Teil des Entwurfs ist, haben sich auch Vertreter der Therapieberufe zu Wort gemeldet. Wir haben uns angeschaut, was der SHV, der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG), das Bündnis Therapieberufe und der Arbeitskreis Berufsgesetz der Logopäden davon halten. Soviel vorweg: Alle sind gegen die geplante Verlängerung der Modellklausel bis Ende 2026.
Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder veröffentlichen jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht. So ist kürzlich jener der schleswig-holsteinischen Behörde erschienen. Dort wurden die am häufigsten gemeldeten Datenpannen des vergangenen Jahres im Medizinbereich aufgeführt. Ein Anlass zu schauen, in welchen Bereichen datenschutzrechtlich die größten Fehlerquellen lauern:
Wer gegen Corona geimpft ist, muss bei Kontakt mit einem Corona-Infizierten auch weiterhin in die 14-tägige Quarantäne. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße kürzlich entschieden (Az. 5 L 242/21.NW und 243/21.NW).
Am 1. Dezember 2020 ist die überarbeitete „Prüfvereinbarung zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit in der vertragszahnärztlichen Versorgung“ in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Aussetzung von Zufälligkeitsprüfungen. Es wird nur noch bei Auffälligkeit nach begründetem Antrag geprüft. Darunter fallen Leistungen nach Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA-) Teil 1, Leistungen nach BEMA-Teil 2, 3 und 5 in begründeten Einzelfällen sowie Überweisungen und Verordnungen (Arznei- und Heilmittel).
Bei einem Großteil der Zahnärzte gehört der Umgang mit Heilmittelverordnungen nicht zur beruflichen Routine. Aus diesem Grund macht die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen (KZV Thüringen) die Zahnärzte auf besondere Sachverhalte aufmerksam.
Mehr als 85 Prozent der Rückenschmerzen sind unspezifischer Natur. Seit langem ist Experten klar, dass mit einer multimodalen Behandlung die besten Erfolge zu erzielen sind. Allerdings sind entsprechende Angebote mit einer Kombination aus Information, Medikation, körperlicher und gegebenenfalls psychologischer Intervention limitiert und kostenintensiv. Eine Alternative bieten Softwarelösungen für Smartphones wie beispielsweise die inzwischen als Medizinprodukt zertifizierte Kaia-App. Sie enthält ein individualisierbares Trainingsprogramm sowie Entspannungsübungen.
In der Ausgabe 12/2020 der KVS MITTEILUNGEN enthielt die Tabelle zu den Diagnosegruppen einige Druckfehler. Darauf weist die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) hin. Betroffen sind Diagnosegruppen und Indikationsschlüssel im Bereich der Ergotherapie. Die KVS hat eine korrigierte Tabelle mit entsprechenden Vermerken veröffentlicht.
In der Prävention chronischer Schmerzen spielen körperliche Aktivität und Bewegung, wie etwa angeleitete Übungen, Freizeit- und Alltagsaktivitäten, aber auch Sport, eine große Rolle. Die Autoren plädieren dafür, dass Bewegungsförderung ein integraler Bestandteil der Physiotherapie in der Schmerzversorgung sein sollte.
Im Fokus der deutschen Gesundheitsversorgung standen in den letzten Jahrzehnten insbesondere Angebote, die auf die Therapie chronischer Schmerzen abzielen. Wissenschaftler fordern jedoch zunehmend, Patienten frühzeitig zu behandeln, bevor chronische Verläufe überhaupt erst auftreten. Ein Therapieansatz ist die stationäre bzw. teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (IMST), die u. a. Physiotherapie umfasst und sich auch auf die ambulante Versorgung übertragen lässt.
Über die Hotline der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZVBW) melden sich vermehrt Zahnärzte, die bei Impfzentren abgewiesen wurden – unter anderem wegen einer fehlenden Bescheinigung über deren Zulassung. Die KZVBW informiert die Zahnärzte über eine Abstimmung mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg und weist erneut auf die impfberechtigten Personengruppen hin.
Das Kreuzdarmbeingelenk (Iliosakralgelenk, ISG) kann die Ursache für zehn bis 38 Prozent der Schmerzen im tiefen Rücken sein. Es sorgt zwischen Ärzten, Patienten und Physiotherapeuten für zahlreiche Diskussionen, da häufig eine unklare Übersicht über die Physiopathologie sowie Schmerzentstehung besteht.
Der Bundesverband Deutscher Nervenärzte – Landesverband Sachsen hat sich die Versorgung von Patienten in Pflegeheimen im eigenen Bundesland angesehen. Dabei ging es unter anderem um die Therapieziele bei den Patienten, besonders im Zusammenhang mit Multimorbidität, Immobilität und sensorischen Funktionsstörungen. Es gibt methodische Überlegungen, verschiedene therapeutische Elemente wie Medikation, Hilfs- und/oder Heilmittel zu kombinieren.
Die Prävalenzrate für chronische nichttumorbedingte Schmerzen liegt hierzulande bei 26,9 Prozent. Aufgrund der großen gesundheitspolitischen Relevanz schätzen die Autoren effektive Ansätze der Schmerzprävention als notwendig ein. Hier bieten sich unter anderem aktive Therapiekonzepte an, etwa aktivierende Physiotherapie.
Wenn man aus den aktuellen Vertragsverhandlungen zwischen Heilmittelverbänden und der GKV etwas lernen kann, dann, dass zu viel über Geld und Honorare und zu wenig über Strukturen, Leistungen und Ergebnisse geredet wird. Die aktuellen Strukturen führen leider nicht dazu, dass die Ergebnisse der Therapie besser werden. Ganz im Gegenteil, sie frustrieren viele Therapeuten. Da hilft es auch nicht, wenn versucht wird mit höheren Honoraren/Gehältern die strukturellen Fehler des GKV-Heilmittel-Systems zu kompensieren.
Eine häufig auftretende Komplikation nach einem Schlaganfall ist die Dysphagie, die in einigen Fällen auch noch drei Monate nach dem Akutereignis auftreten kann. Verlassen die Patienten die Klinik, ist die Therapie im ambulanten Bereich nicht mehr so umfangreich, die Intensität und Frequenz der logopädischen Betreuung sind geringer. Sie liegt durchschnittlich bei ein- bis zweimal pro Woche.
Ein Mitarbeiter ist krank, die Kollegen geben zickige Antworten, weil sie dessen Termine übernehmen müssen, und die Patienten beklagen sich wortstark über die so entstandenen Wartezeiten. Als Sie dann noch ein neuer Patient anschreit, weil er mehr als nur die Behandlung erhalten möchte, die ihm sein Arzt verordnet hat, setzt das dem Ganzen die Krone auf. Als Chef und Direktor des heutigen Affenzirkus sind Sie kurz davor, zum verbalen Rundumschlag anzusetzen. Doch das ist keine gute Idee. Besser: Entziehen Sie sich den Wortgefechten und lassen Sie die Angriffe einfach an sich abprallen.
Krankenkassen müssen die Kosten für die Basis-Pflege auch in ambulant betreuten Senioren-WGs tragen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschieden (Az.: B 3 KR 1/20 R; B 3 KR 2/20 R; B 3 KR 14/19 R).
Die amyotrophe Lateralsklerose (ALS) ist eine nicht heilbare, rasch fortschreitende neurodegenerative Erkrankung. Sie zeigt sich vor allem in zunehmenden Paresen und Atrophien der Extremitätenmuskulatur, Dysphagie und Dysarthrie, sowie im späteren Verlauf in Form von Einschränkungen der Atemmuskulatur. Im Durchschnitt führt eine ALS innerhalb von zwei bis vier Jahren zum Tod. Eine intensive Therapie mit Ergo- und Physiotherapie sowie Logopädie steht neben Atem- und Ernährungstherapie, einer Hilfsmittelversorgung und sozialmedizinischer Betreuung im Mittelpunkt der Behandlung.
Wer vollständig gegen das Corona-Virus geimpft ist, soll bald mehr Freiheiten bekommen. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kürzlich in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ an.
Der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK) und der VDB-Physiotherapieverband klagen gemeinsam gegen Teile des aktuellen Schiedsspruchs Physiotherapie.
Vollständig Geimpfte spielen bei der Verbreitung von Corona nach Auffassung des Robert Koch-Instituts (RKI) „keine wesentlich Rolle mehr“. Das geht aus einem Schreiben des Instituts an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hervor.
Gute Nachrichten für Auszubildende der Berufe Medizinisch-technische Assistenten, Pharmazeutisch-technische Assistenten, Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie und weitere in Sachsen: Bis zu 4.000 Auszubildende können sich ab dem kommenden Schuljahr das Schulgeld aus Steuermitteln erstatten lassen, so der Beschluss der sächsischen Landesregierung.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat kürzlich den Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen aktualisiert. In der neuen Fassung wurden die ehemaligen Standards Logopädie, Ergo- und Physiotherapie zusammengeführt und an die aktuelle „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ (ArbSchV) sowie die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ und den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst.
Am Dienstag, den 13. April 2021, hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, Arbeitgeber ab kommender Woche dazu zu verpflichten, ihren Mitarbeitern Coronavirus-Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Alle Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten, haben nun die Möglichkeit, sich zuhause oder im Betrieb mindestens einmal die Woche zu testen.
Angesichts weiter steigender Corona-Infektionen hat auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Befristet bis zu diesem Termin erhalten Heilmittelerbringer weiterhin die Hygienepauschale von 1,50 Euro je Behandlung, heißt es in einer PKV-Mitteilung.
Am 18. März 2021 haben wir darüber berichtet, dass Sie für sich und Ihre Mitarbeiter zehn PoC-Antigen-Tests pro Person und Monat beschaffen, anwenden und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen dürfen. Basis dessen ist die am 8. März 2021 in Kraft getretene aktualisierte Coronavirus-Testverordnung (TestV). Mittlerweile sind die Details zur Antragsstellung bekannt. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Die Corona-Pandemie hat zu einem starken Rückgang von Knie- und Hüft-Operationen geführt. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres sank die Zahl um 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das geht aus einer DAK-Auswertung der Krankenhausdaten von 2019 bis 2021 hervor. Bereits im Corona-Jahr 2020 wurden im Vergleich zum Vorjahr 17 Prozent weniger Knie-OPs und zwölf Prozent weniger Hüft-OPs registriert.
„Vivira“ ist eine Trainings-App, die sich an Patienten mit Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen sowie Arthrose in Knie, Hüfte und Wirbelsäule richtet. Benutzer erhalten täglich vier Physio-Übungen, die sie eigenständig zu Hause durchführen können, um akute und chronische Schmerzen zu reduzieren. Die App ist eine ergänzende Maßnahme zur Therapie – etwa einer medikamentösen, physiotherapeutischen oder physikalischen – und kann sowohl vor, während als auch im Anschluss an diese zum Einsatz kommen.
Ein Schritt vor und einen zurück – so könnte man die Entwicklung um die Verordnung von langfristigem Heilmittelbedarf (LHB) beschreiben. Die Diagnoseliste zum LHB hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gerade noch um sieben Krankheitsbilder erweitert (up berichtete). Doch das individuelle Antragsverfahren auf langfristigen Heilmittelbedarf hat sich verschlechtert. Zudem besteht das Risiko, dass Behandlungen, die der Arzt zwar verordnet hat, die die Höchstmenge je VO jedoch überschreiten, am Ende nicht vergütet werden.
Die Schiedsstelle hat für die Physiotherapie eine Anpassung der Höchstpreise nach § 125b SGB V um 1,51 Prozent zum 1. April 2021 festgesetzt. Der GKV-Spitzenverband hat die neue Preisliste bereits unter www.gkv-heilmittel.de veröffentlicht.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) machte es notwendig, die Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zu überarbeiten. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) habe sie sich mit den Kassen eigentlich darauf verständigt, das „Regressrisiko für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen deutlich zu verringern und ihnen Erleichterungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu verschaffen.“ Der GKV-Spitzenverband hat die Rahmenvorgaben nun jedoch zum 31. Oktober 2021 gekündigt.
Die für den Heilmittelbereich beschlossenen Ausnahmeregelungen, die die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband 2020 aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen haben, wurden nun bis zum 30. September 2021 verlängert. Heilmittelerbringer können weiterhin die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen, auch die Videotherapie ist weiter möglich. Bestehen bleiben zudem die Fristen für den Behandlungsbeginn und die Unterbrechungsfrist für Behandlungen.
Auch Angehörige nichtärztlicher Fachberufe sollen in das Zweitmeinungsverfahren vor Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom einbezogen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung (18. März) entschieden, neben den Fachärzten u.a. auch Podologen oder Medizinische Fußpfleger zu diesen Beratungen hinzuzuziehen.
Vergangene Woche haben wir darüber berichtet, dass sich der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e. V. (BED) und der Deutsche Verband der Ergotherapeuten e. V. (DVE) mit der GKV auf eine vorläufige Preissteigerung von 3,41 Prozent verständigt haben. Nun meldet der DVE, dass er Abstand von diesem Kompromissvorschlag nimmt.