Bundesversicherungsamt (BVA) kritisiert Ausgabenpraxis
Krankenkassen sind keine Teppichhändler
Nicht alles, was Krankenkassen machen, ist auch erlaubt. Das Bundesversicherungsamt hat seinen Tätigkeitsbericht 2009 vorgelegt und darin die Krankenkassen aufgefordert, sich besser an die vorgegebenen Richtlinien zu halten. Zu hohe Provisionszahlungen für Mitgliederwerbung, unzulässige Übernahme von Beiträgen für Fitnessstudios und unrechtmäßige Kostenerstattung für Therapie im Ausland gehören zu den beanstandeten „Werbemaßnahmen“ der Kassen.
„Der Wettbewerb der Krankenkassen um Mitglieder gleicht nicht dem Wettbewerb des Teppichhändlers um den Käufer“, meint Dr. Maximilian Gaßner, Präsident des Bundesversicherungsamtes in seinem Vorwort des Tätigkeitsberichts 2009. Das sehen einige Krankenkassen vermutlich anders. Denn die Praxis der Krankenkassen, Regelungsspielräume zur Mitgliederwerbung zu nutzen, sind den meisten Praxisinhabern hinlänglich aus der täglichen Arbeit bekannt.
So sollen Krankenkassen in ihrer Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen (§ 20 Abs.1 SGB V). Diese sind in einem Leitfaden Prävention zusammengefasst und veröffentlicht. Trotzdem bezuschussen viele Krankenkassen nicht förderfähige Maßnahmen, wie zum Beisiel Babyschwimmen, Fastenwochen, Freizeitreisen in Kur- oder Gesundheitszentren, sowie Beiträge für Sportvereine bzw. Fitnesszentren. Dabei ist gerade die Kostenübernahme für Vereinsbeiträge zu Sportvereinen, Fitness-Studios etc. durch die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso bemängelt der Bericht die gängige Praxis der Kassen, bei einigen Patienten mehrfach Präventionskurse übernommen zu haben.
Mitgliederbindung durch Kassenkulanz
Damit die Mitglieder nicht weglaufen, ist die Kostenerstattung für Therapien im Ausland bei manchen Krankenkassen ausgesprochen kulant. Das BVA bemängelt, dass z.B. vorgeschriebene Abschläge bei der Kostenerstattung einfach nicht vorgenommen werden – Hauptsache, das Mitglied ist zufrieden.
Wer als Praxisinhaber Zusatzeinnahmen braucht, könnte in die Mitgliederwerbung bei den Krankenkassen einsteigen. Denn bis zu 150 Euro Kopfgeld hat eine Krankenkasse an externe Mitgliedswerber bezahlt. Eine Kasse hat auch an eigene Mitarbeiter Prämien für die von diesen im Laufe eines Jahres angeworbene Mitglieder gezahlt. Allein ein Vertriebsmitarbeiter hat im Jahr 2007 zusätzlich zu seinem Gehalt für neue Mitgliedschaften mehr als 40.000 € erzielt. Alles zu Unrecht, wie das BVA feststellt: maximal 76 Euro darf eine Kasse höchstens für ein neu geworbenes Mitglied zahlen. Manche Kassen haben im vergangenen Jahr durch kreative Buchführung versucht, diesen Höchstbetrag zu umgehen.
Auch weiterhin Abrechnungsstress für Praxisinhaber
Leider hat das BVA auch einen Abrechnungsdienstleister einer Kasse geprüft und verfügt, dass in Zukunft bei der Abrechnungsprüfung von Heil- und Hilfsmitteln strenger geprüft werden soll. Das Thema Abrechnungsstress dürfte also auch zukünftig alle Praxisinhaber beschäftigen.
Alle geprüften Krankenkassen haben versichert, sich in Zukunft an die Regelungen halten zu wollen. Man darf auf den Tätigkeitsbericht im nächsten Jahr gespannt sein.
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