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In der Ruhe liegt die Kraft

Zuzahlung gechillt umsetzen

IM EXPERTENTALK:
Lisa Magel
Lisa Magel,
buchner Referentin
Laura Dana Wude
Laura Dana Wude,
up-Redakteurin

Wie ergeht es Dir, wenn Du das Stichwort „Zuzahlungen“ hörst? Rollst Du mit den Augen oder lehnst Du Dich entspannt zurück? Eigentlich braucht man sich gar nicht zu stressen, meinen Lisa Magel und Laura Wude. Beide haben mehrere Jahre Therapiepraxen geleitet; inzwischen sind sie als Referentin und Redakteurin für buchner tätig. Ihre Meinung: Es hilft, im Hinterkopf zu haben, dass die Zuzahlung eine gesetzliche Regelung ist – und dass Therapeutinnen und Therapeuten dieses Gesetz lediglich anwenden. Wie der Idealfall funktioniert, was bei Ausnahmen zu tun ist, worum es bei Exkasso oder dem Korrekturverfahren geht und warum Software echt hilfreich dabei ist, erfährt Du bei uns im Podcast.

Inhalt dieser Podcastausgabe:

„Am schlimmsten war für mich, wenn da der leichte Vorwurf war: Du willst Dich an mir und meiner Krankheit bereichern.“

(up_doppelbehandlung vom 18.01.2023)

Wie ergeht es Dir, wenn Du das Stichwort „Zuzahlungen“ hörst? Rollst Du mit den Augen oder lehnst Du Dich entspannt zurück? Eigentlich braucht man sich gar nicht zu stressen, meinen Lisa Magel und Laura Wude. Beide haben mehrere Jahre Therapiepraxen geleitet; inzwischen sind sie als Referentin und Redakteurin für buchner tätig. Ihre Meinung: Es hilft, im Hinterkopf zu haben, dass die Zuzahlung eine gesetzliche Regelung ist – und dass Therapeutinnen und Therapeuten dieses Gesetz lediglich anwenden. Im Podcast sprechen die beiden Frauen über den idealen Ablauf und über Ausnahmefälle. Sie erläutern, worum es bei Exkasso oder dem Korrekturverfahren geht und warum Software manchmal echt hilfreich ist.

 

Wude: Hallo, ich bin Laura, ich bin Redakteurin bei praxisfragen.de, unserer Wissensdatenbank von up plus. Und beim Thema „Zuzahlung“ bekomme ich immer viele Rückfragen. Wie geht das Dir, Lisa?

Magel: Hallo! Mein Name ist Lisa Magel, ich bin Referentin und im Event-Team von buchner. Ich habe früher ein Therapiezentrum für Physiotherapie geleitet und war sehr viel an der Rezeption, und Zuzahlung war immer ein großes Thema. Von daher: gutes Thema!

Wude: Ich würde auch sagen, dass lohnt sich, dass wir da mal unsere Erfahrungen zusammentragen. Welche Reaktionen fallen Dir beim Thema Zuzahlung denn spontan ein?

Magel: Die Klassiker: „Ich bin befreit“. Die Patient:innen, die sofort bezahlen. Die, die die Rechnung mitnehmen und die, die immer wieder diskutieren. Kennst du das auch?

Wude: Total. Ich habe acht Jahre eine podologische Praxis geleitet. Am schlimmsten war, wenn da der leichte Vorwurf war: „Du willst Dich an mir und meiner Krankheit bereichern“. Das tat immer weh. Dafür können wir Hintergrundwissen liefern, damit Therapeuten da selbstbewusst sein können und ohne schlechtes Gewissen die Zuzahlungen einziehen und sich an die gesetzlichen Regelungen halten können, oder?

Magel: Genau. Du als unsere Wissensexpertin für Gesetze und Co. – warum gibt es die Zuzahlung überhaupt?

Wude: Weil sie gesetzlich festgelegt ist. Ich bin immer Fan davon, wenn man gesetzliches Hintergrundwissen hat. Dafür muss man kein Rechtsanwalt oder Experte sein. Aber es ist gut, wenn man weiß: „Das wurde in einem Gesetz so festgelegt, das habe ich mir nicht ausgedacht, das hat sich die Krankenkasse nicht ausgedacht.“ Und dafür ist bei der Zuzahlung das SGB V unsere absolute Grundlage. Drei Paragrafen sind wichtig, die zusammengefasst aussagen, dass alle Patient:innen über 18 Jahren, die keine Befreiung haben, zuzahlen müssen. Und dass wir verpflichtet sind, diese Zuzahlung für die Krankenkassen einzuziehen. Im Prinzip war es das auch schon fast. Es gibt noch ein paar Hintergrunddetails, aber das betrifft eher den Ablauf und Umfang. Darum also gibt es die Zuzahlung: weil die Krankenkasse eben einen kleinen Teil dieser Leistung dazuhaben möchte.

Magel: Ich weiß noch, wir hatte immer eine Rezeption, die das gemanagt hat. Aber es gibt ja auch Viele, die das allein machen müssen. Lass uns mal über den Ablauf sprechen, wie der idealerweise funktioniert. Also, Patient:in kommt und hat eine Verordnung…

Wude: Der Idealablauf: Paragraf 43 c. Der Patient kommt. Im Idealfall steht dann schon im Anmeldebogen ein kleiner Hinweis, dass es auf GKV-Leistungen eine Zuzahlung gibt, die sich an den Preisen orientiert, die die GKV derzeit festgelegt hat. Dann hat man das schon ein wenig abgefangen. Dann plant man die Verordnung durch und berechnet auch schon die Zuzahlung und teilt die dem Patienten mündlich mit. Damit habe ich den Patienten über die Rahmenbedingungen informiert. Ich starte dann die erste Behandlung und sage dem Patienten aber auch, dass er die Zuzahlung beim zweiten Termin mitbringen soll.

Magel: Der Idealablauf ist auch, dass man eine Software hat, die das ausrechnet. Damit man da nicht mit dem Taschenrechner sitzen muss…

Wude: Absolut. Das gibt unbedingt Sicherheit und erleichtert den Alltag enorm. Ja, und dann ist der Idealfall, dass viele gleich bezahlen – oder beim zweiten Termin dran denken.

Magel: Aber es gibt auch die, die immer ihr Portemonnaie vergessen haben…

Wude: Ja, dann ist es so, dass wir den Patienten nochmal schriftlich auffordern, zu zahlen. In der Regel mit einem kleinen Mahnungsschreiben: Bis zum nächsten Termin oder bis dann und dann muss gezahlt werden.

Magel: Und dann gibt es ja noch die, die einfach nicht zahlen. Die bis zum Ende der Verordnung nicht zahlen. Was mache ich mit denen?

Wude: Entspannt bleiben. Wenn ich den ersten beiden Schritten gefolgt bin, habe ich meine Pflicht getan. Dann kann ich mich zurücklehnen und das mit der Abrechnung an die Krankenkasse übergeben. Die schreiben die Leute dann an und überweisen den Betrag mit der Abrechnung an die Praxis. Aber, Lisa, was muss ich meiner Abrechnung bzw. der Verordnung beilegen, damit die Krankenkasse weiß, dass ich Schritt 1 und 2 gut durchgeführt habe?

Magel: Der Mahnhinweis muss als Kopie an die VO drangeheftet sein, damit die Bescheid wissen. Jetzt haben wir viel geredet. Also die Schritte sind: Patient kommt, gibt seine Verordnung. Dann kommt Anmeldebogen mit dem Hinweis auf Zuzahlung, dann berechnet die Software idealerweise den Betrag, den nenn ich dem Patienten. Wenn der nicht bezahlt, fordere ich ihn schriftlich nach dem zweiten Termin nochmal auf. Entweder zahlt er dann und bekommt eine Quittung. Wenn er nicht zahlt, gebe ich am Ende der VO den Eigenanteil mit in die Abrechnung zur Krankenkasse und habe damit nichts zu tun. Das ist mir wichtig: Streitet Euch auf keinen Fall mit den Patient:innen über Zuzahlung! Das ist so einfach, der Weg – da kann man wirklich ganz entspannt sein.

 

Wude: Ich finde auch, da kann man entspannt sein. Es hilft, wenn man sich bewusst ist, dass man da Gesetze umsetzt und einhält. Das macht man sein Leben lang. Es ist unser Anrecht, die Zuzahlung einzuziehen. Und es wirkt nichts besser als ein Brief von der Krankenkasse, die werden immer sofort bezahlt. Womit wir beim Thema Kommunikation sind… Hast Du Klassiker, auf die Du reagieren kannst? Vor allem bei denen, die gerne darüber diskutieren wollen, warum Du die Zuzahlung haben möchtest. Wie hast Du es da geschafft, Dich abzugrenzen?

Magel: Ich habe gesagt, dass wir uns das nicht ausgedacht haben sondern nur die Geldeintreiber der Krankenkassen sind, und dass es 10 Prozent des Behandlungswertes sind und ich mir die Preise nicht überlegt habe. Wenn die Patient:innen sagen, ihr seid aber teuer – dann habe ich gesagt: „Ja, und Sie bekommen richtig gute Therapie dafür.“ Ich habe das sachlich begründet und nicht persönlich genommen.

Wude: Ich war teilweise sogar so frech und habe denen gesagt: „Fragen Sie sich das bei Ihrem Medikamentenrezept auch, warum Sie das zahlen müssen? Das hier ist im Prinzip nämlich genau das Gleiche.“ Aber lustigerweise habe ich das Gefühl, durch diese persönliche Leistung, die man dort abgibt als Therapeut, ist es manchmal schon gewünscht oder vorausgesetzt, dass das doch dann bitte nichts kosten darf. Aber das hat sich der Gesetzgeber eben anders gedacht, und diese Pflichten wollen wir ja einhalten.

Magel: Was ich noch aus der Praxis kenne: Ein pflichtbewusster Patient kommt und zahlt den Eigenanteil für eine große Verordnung, und muss dann aber während der Behandlung abbrechen – aus welchem Grund auch immer. Dann haben wir die sogenannte „Exkasso-Pflicht“, d.h. es ist geregelt, dass der zu viel gezahlte Eigenanteil natürlich zurückgezahlt wird. Wie gehe ich da am besten mit um?

Wude: Dafür ist die Quittung so wichtig. Immer, wenn ein Patient bei mir in der Praxis die Zuzahlung bezahlt, bin ich verpflichtet, eine Quittung auszustellen. Wenn noch Zuzahlung offen ist, ist man verpflichtet, die zurückzuzahlen. Wichtig ist dann, die Quittung zu ändern – und eine Kopie zu haben. Was etwas verwirrend ist: Das Gesetz sagt, wir nehmen am Anfang der Behandlung die Zuzahlung ein – jetzt erfahren wir aber, wenn während der Behandlung irgendwas ist, dass sich da durchaus nochmal am Betrag etwas ändern kann. Wann ist es denn clever, die Zuzahlung überhaupt einzunehmen?

Magel: Das kommt ein wenig auf den Patienten an, würde ich sagen. Praxisintern ist es natürlich gut, zu regeln, wann die Zuzahlung eingezogen wird, damit man sich nicht jedes Mal fragen muss, ob das schon gemacht wurde oder nicht.

Wude: Du empfiehlst einen praxisinternen Ablauf für alle Kollegen?

Magel: Ja. Da bin ich Fan von, weil da einfach weniger Fehler passieren. Doof ist, wenn ich das zum Ende mache und dann eine Mahnung setze. Denn dann muss der Patient 14 Tage Zeit haben, die zu bezahlen. Und das ist natürlich doof, wenn die Verordnung abgerechnet wird und die 14 Tage noch nicht durch sind. Man kann das nachträglich korrigieren, aber vom Grunde her würde ich es, glaube ich, zum Anfang machen. Wann hast Du es immer gemacht?

Wude: In der Regel habe ich die am Anfang immer gemacht. Es gab aber auch Zeiten, da war ich vorsichtiger, wenn Preise sich geändert haben oder so. Manchmal habe ich dann auch Warnhinweise auf den VO gehabt.

Magel: Eine andere Frage, die mir immer im Kopf schwebt: Wenn jemand von „zuzahlungsfrei“ zu „zuzahlungspflichtig“ wechselt. Der Klassiker: 17-Jährige, die während der VO 18 Jahre alt werden. Da muss dann ab dem Zeitpunkt des Geburtstages auch die Zuzahlung gezahlt werden – pro Termin also 10 Prozent. Das 10-Euro-Verordnungsblatt ist dann nicht mehr fällig, das ist nur zu Beginn zu bezahlen.

Wude: Ja, genau. So ist es auch über den Jahreswechsel. Wenn jemand in 2022 noch zuzahlungsbefreit war, in 2023 aber nicht mehr, dann müssen die zehnprozentigen Zuzahlungen für die 2023-Behandlungen gezahlt werden. Mir fällt noch ein, wenn das genau andersherum ist… Magst Du da etwas zu erzählen?

Magel: Ja, auch da gilt: Ab dem Tag muss man dann natürlich nicht mehr bezahlen, das heißt, wenn schon alles bezahlt ist, muss der Patient das dann anteilmäßig wieder zurückbekommen – also Exkasso. Dann gibt es noch die Schwangeren. Die sind ja befreit, aber nur…

Wude: Die sind für alles im Zusammenhang mit Schwangerschaftsbeschwerden zuzahlungsbefreit. Eine Frau, die mit einem Knieproblem zur Physiotherapie kommt, ist nicht automatisch befreit, wenn sie während der Behandlung schwanger wird. Umgekehrt ist es aber so, wenn eine Schwangere aufgrund ihrer Schwangerschaft etwa Rückenprobleme bekommt oder so – dann ist sie natürlich dafür befreit.

Magel: Ebenso für Folgebeschwerden von der Geburt. Noch eine kurze Sache: Das Korrekturverfahren: Wenn die VO zu Ende ist, und ich habe zu spät gemahnt und bin noch in den 14 Tagen und habe noch die Zuzahlung offen. Dann kann ich im Korrekturverfahren – das ist bei Selbstabrechnern – nochmal abrechnen.

Wude: Ich merke, das Thema ist echt groß, aber im Groben haben wir es auf den Punkt gebracht. Vielen Dank, Lisa!

Magel: Vielen Dank, Laura.

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